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Captain WOW Offline




Beiträge: 497

23.01.2010 11:23
Transport von Markierern Antworten

das könnte, sollte Fabian interessieren. der ganze thread im hub:

Wikiwakipedia hilft:

Führen einer Waffe [Bearbeiten]

Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Diese Erlaubnis zum Führen wird allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt. Voraussetzung ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren. Besonders letzteres ist meist nicht der Fall. Der Waffenschein dokumentiert die behördliche Erlaubnis, eine Waffe zu führen, wenn auch nicht immer und überall: Das Waffengesetz schreibt Einschränkungen bei Veranstaltungen, Festen oder Aufzügen vor.

Nicht für alles ist jedoch ein Waffenschein erforderlich. Der Transport einer Waffe zum Beispiel ist allgemein erlaubt, wenn die Waffe ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (nicht zugriffs- und nicht schussbereit) mitgeführt wird – zum Beispiel im verschlossenen Kofferraum. Und: Der Transport muss mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis zu tun haben. Der Jäger darf sein Gewehr ins Revier, zum Schießstand oder zum Büchsenmacher transportieren, der Sicherheitsangestellte seinen Revolver zum Einsatzort.

also komm mir nicht irgentwann mit der ausrede: die bullen haben mich angehalten und mir meine knarre wechgenommen.

im klartext heißt das nichts anderes als, daß mann seine paintballtasche nicht im auto lässt, sonder mit in seine wohnung nimmt. auch wenn mann im 3stock wohnt.

PLÄBLJAD

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